Steuerberatung für Ärzte

Steuerberatung für Ärzte – worauf ist zu achten?

Die Steuerberatung für Ärzte unterliegt im Steuerrecht eigentlich den gleichen Grundsätzen wie eine Steuerberatung für andere Unternehmer. Dennoch können eine Vielzahl von steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen ein spezialisiertes Expertenwissen erforderlich machen. Insbesondere wenn ein Praxiskauf ansteht und plötzlich Themen wie Eigenkapital oder Abschreibung interessant werden.

Das weiß auch Nico, der fest entschlossen ist, mit zwei weiteren Kollegen eine Berufsausübungsgemeinschaft für Ärzte zu gründen. Allerdings ist er als Arzt nun mal kein Finanzexperte und kennt sich daher mit Steuerrecht eher weniger aus. Ihm ist bewusst, dass eine extra auf Ärztebelange ausgerichtete Steuerberatung Ärzte vielleicht etwas teurer zu stehen kommen kann. Auf der anderen Seite hat der Arzt damit auch die Gewissheit, bei steuerrechtlichen Finanzfragen kompetent beraten zu werden.

Wer in diesen Angelegenheiten unerfahren ist, der riskiert rechtlich relevante Konsequenzen und zudem vermeidbare Mehrkosten. Der spezialisierte Steuerberater für Ärzte ist somit geradezu ein Muss. Denn er kann den Arzt mithilfe seines Branchenwissens vor drohenden Missgeschicken schützen. Gleiches gilt natürlich für die Steuerberatung für den Zahnarzt. Zweifelsohne kann der spezialisierte Steuerberater Ärzte am besten unterstützen.

Deswegen beabsichtigt Nico dessen Dienste bereits für die zukünftige Praxis beziehungsweise den Kauf der Räumlichkeiten in Anspruch zu nehmen. Ganz gleich, ob eine Praxisgründung oder Praxisübernahme ansteht. Eine seriöse Steuerberatung für Ärzte ist für die drei Partner immens wichtig. Daher spielen die Kosten für eine Steuerberatung im Grunde eine eher untergeordnete Rolle.

Sie interessieren sich auch für Steuerberatung für Ärzte? Im Folgenden erhalten Sie die wichtigsten Infos im Überblick; unter anderem werden die Auswirkungen einer Steuerberatung für Ärzte in Bezug auf verschiedene ärztliche Kooperationsformen erörtert. Neben der bereits erwähnten Berufsausübungsgemeinschaft, sind dies die Laborgemeinschaft und die Apparategemeinschaft.  

Wie funktioniert Steuerberatung für Ärzte?

Bei der Steuerberatung für Ärzte sind branchenspezifische Kenntnisse von Vorteil

Wenn das Thema Steuerberatung Ärzte plötzlich intensiver interessiert, dann steht meistens eine berufliche Veränderung an. Während sich ein angestellter Arzt unter Umständen weniger um seine Steuererklärung kümmern muss, kann der Steuerberater für den Zahnarzt beziehungsweise Arzt mit eigener Praxis besonders wertvolle Dienste leisten. Denn ein erfahrener Steuerberater im Bereich Medizin kennt Tipps, Tricks, aber auch Fallstricke, über die der niedergelassene Arzt schnell stolpert.

Für Nico und seine Partner beginnt demnächst die Suche nach einem Experten in steuerrechtlichen Angelegenheiten, wenn sie das Projekt Berufsausübungsgemeinschaft angehen. Wo und wie soll er am besten nach einer geeigneten Steuerberatung für Ärzte suchen? Und was darf der Steuerberater kosten inklusive Beratung und Erstellung sämtlicher Unterlagen?

Die Steuerberatung für Ärzte beziehungsweise Heilberufe und sonstige Mediziner umfasst dabei nicht nur die bloße Erstellung von Steuererklärungen. Der Steuerberater unterstützt den Arzt mit seinen branchenspezifischen Kenntnissen und kann ihn umfassend beraten. Gerade im Berufsstand der Ärzte sind solche besonderen Kenntnisse von Vorteil. Denn bei einer Praxisgründung, -übergabe oder Praxisübernahme kann sich die Steuergestaltung schwieriger gestalten. Auch bei der Praxisoptimierung kann sich ein auf Ärzte spezialisierter Steuerberater, etwa ein „Fachberater für Heilberufe“ mit spezieller Weiterbildung, als nützlich erweisen.

Die Digitalisierung der Steuerberatung ist in den Kanzleien mittlerweile Standard, um zukunftsgerecht Zeit und Kosten sparen zu können. Da gleichzeitig auch die Digitalisierung der Arztpraxis auf dem Vormarsch ist, sollten digital aufgestellte Arztpraxen entsprechend aufgestellte Steuerberatungen aufsuchen. So wird ein schneller und einfacher Kontakt ermöglicht.

Wie findet man einen Steuerberater für Ärzte?

Ein Steuerberater für Ärzte mit Zusatzqualifikation erweist sich oft als nützlich

Nach der Definition für Steuerberatung übt ein Steuerberater für Ärzte seine berufliche Tätigkeit dann aus, wenn er einem Arzt in steuerrechtlichen Angelegenheiten geschäftsmäßig Hilfe leistet. Der Finanzexperte bietet seine Steuerberatung sowohl für Heilberufe als auch für jeden anderen Mediziner an. Die passende Steuerberatung für Ärzte macht sich erfahrungsgemäß immer bezahlt.

Ebenso wichtig wie die Frage, wo man die passende Steuerberatung finden kann, ist bei der Internetsuche der richtige Fokus auf die Qualifikation des Steuerberaters. Denn das Steuerrecht kann sich so kompliziert gestalten, dass Ärzte und Zahnärzte nicht nur bei der Steuererklärung selbst Hilfe benötigen. Auch Besonderheiten in der Buchhaltung sind für Ärzte ein Buch mit sieben Siegeln.

Wenn zusätzlich Fragen zu Umsatzsteuer und drohender Gewerbepflicht auftreten, kann es für den Arzt auch schnell heikel werden. Daher lohnt es sich, bei der Suche nach der passenden Steuerberatung für Ärzte auf Tipps der Kollegen zu hören oder auf eine extra Zusatzqualifikationen wie zum Beispiel „Fachberater für Heilberufe“ zu achten.

Was ist bei Steuerberatung für einen Zahnarzt zu beachten?

Ein Steuerberater kann dem Zahnarzt mit seinem detaillierten Spezialwissen behilflich sein

Die Steuerberatung für den Zahnarzt ist insofern mit einer Steuerberatung für Ärzte vergleichen, als auch in diesen Fällen branchenspezifische Kenntnisse vorhanden sein sollten. Der Steuerberater, der Zahnärzte berät und unterstützt, sollte eine entsprechende Expertise vorweisen können. Dieser kann die steuerrechtlichen Anforderungen, die eine Zahnarztpraxis mit sich bringt, bestmöglich berücksichtigen.

Ein spezialisierter Steuerberater für Zahnärzte hat solch ein detailliertes Fachwissen, um auf die bestehenden Besonderheiten im Sinne des Zahnarztes eingehen zu können. Denn es gibt zahlreiche Bestimmungen, die gerade für den Zahnarzt von Interesse sind. So kann sich mit der Unterstützung der Steuerberatung ein Zahnarzt beispielsweise auf die Befreiung der Umsatzsteuer berufen, wenn er zahnärztliche Heilbehandlungen gemäß § 4 Nr. 14 UstG durchführt. Zudem ist der Zahnarzt gut beraten, wenn er sich etwa über Umsatzsteuerfragen beim Implantat-Einkauf keine Sorgen mehr machen muss. 

Steuerberatung für Ärzte: Wie hoch sind die Kosten für eine Steuerberatung?

Die Kosten für die Steuerberatung für Ärzte können durch gründliche Vorbereitung deutlich gesenkt werden

Wie hoch die Kosten der Steuerberatung für Ärzte am Ende ausfallen und welche Gebühren dabei erhoben werden dürfen, bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Da Steuerberater einen gewissen Spielraum besitzen, etwa mit welchem Faktor die Gebühren genau berechnet werden, kann sich aus einer günstigen Steuerberatung für Ärzte auch eine erheblich teurere ergeben.

Letztendlich kann aber jeder den Preis der Steuerberatung für Ärzte mitbeeinflussen. Denn wenn Nico die Unterlagen für seinen künftigen Steuerberater gründlich vorbereitet und die erforderlichen Dokumente bereithält, kann die Steuerberatung den Arzt deutlich weniger kosten. Dagegen ist mit einem Aufschlag zu rechnen, wenn die Steuerberatung eine Wirtschaftsprüfung in Form eines Jahresabschlusses umfasst. Ein solcher ist zwar für Ärzte als Freiberufler nicht vorgesehen. Eine Berufsausübungsgemeinschaft in der Rechtsform einer GmbH kann dagegen dazu verpflichtet sein.

Digitalisierung für Steuerberatung – darum ist sie so wichtig

Durch die Digitalisierung der Steuerberatung ergeben sich auch für den Arzt viele Vorteile

Die Digitalisierung der Steuerberatung für Ärzte umfasst die gesamte Lohn- und Finanzbuchhaltung. Denn Software-Partner wie zum Beispiel DATEV ermöglichen eine digitale Lohn- und Finanzbuchhaltung, die komplett ohne analoge Ordner oder Unterlagen auskommt. Wenn der Arzt in Sekundenschnelle seine Belege zur Verfügung hat oder per Knopfdruck Zahlungen freigeben kann, werden ihm die Vorteile einer digitalen Steuerberatung schnell bewusst.

Damit bietet sich neben dem Arzt auch für den Steuerberater die Gelegenheit, effektiv und online-gesteuert auf unternehmerische Kennzahlen und Auswertungen zuzugreifen. Im Ergebnis verschafft der „digitale“ Steuerberater dem Arzt somit spürbare Vorteile im Hinblick auf eine besonders effiziente und wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Inwiefern ist ein Steuerberater ärzterelevant?

Der Steuerberater für Ärzte ist bereits bei der Gründung oder Übernahme einer Praxis behilflich

Es liegt auf der Hand, dass sich Steuerberater für Ärzte dann als besonders vorteilhaft erweisen, wenn es sich um niedergelassene Ärzte handelt. Denn hier ist der Bedarf an steuerrechtlicher Hilfe ungleich größer als bei einem Arzt in Anstellung. Dabei kann der Steuerberater gleich von Beginn an behilflich sein, nämlich sobald die Steuerberatung für Ärzte die Existenzgründung des Mediziners betrifft. Eine Existenzgründung kann sich zum Beispiel durch den Kauf einer Arztpraxis oder eine Praxisgründung durch den Arzt ergeben.

Der Moment, in dem ein Mediziner ernsthaftes Interesse an einer Steuerberatung für Ärzte zeigen sollte, ist demnach mit der Übernahme einer Arztpraxis gegeben. Denn neben organisatorischen und wirtschaftlichen Aspekten spielen steuerrechtliche Gesichtspunkte bei der Praxisplanung eine entscheidende Rolle. Gleiches gilt natürlich im Fall der Praxisaufgabe, wenn der Arzt eine aus steuerrechtlicher Sicht vorteilhafte „Geschäftsveräußerung im Ganzen“ betreibt.

Demzufolge bietet sich bereits bei der Suche nach einer Arztpraxis die Gelegenheit, einen geeigneten Steuerberater für Ärzte ausfindig zu machen. Umgekehrt erfährt der Arzt beim Thema Praxisverkauf, dass die Steuer bezüglich des Veräußerungsgewinns zuschlägt. Dieser Gewinn errechnet sich, indem vom Verkaufspreis der Buchwert (Praxiseinrichtung, medizinische Gerätschaften) und die zum Beispiel für eine Steuerberatung anfallenden Veräußerungskosten abgezogen werden.

Insgesamt ist der auf Ärzte spezialisierte Steuerberater sicherlich die ideale Unterstützung, um bei komplexen Themen wie Steuergestaltung und -planung rund um die Arztpraxis mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Wenn Sie Fragen zum Thema „Steuerberatung für Ärzte“ haben, freuen wir uns, Sie dabei unterstützen zu dürfen. Hier können Sie einen individuellen Beratungstermin mit einem spezialisierten Steuerberater anfragen!

Was ist bei der Praxisgründung steuerlich zu berücksichtigen?

Die Steuerberatung für Ärzte beginnt schon bei der Praxisgründung

Wenn eine Praxisgründung in Form einer Berufsausübungsgemeinschaft ansteht, muss der Arzt gleich mehrere finanzielle Aspekte im Auge behalten. Was steht ihm und seinen Mitgründern als Kapital zur Verfügung? Wie hoch werden in etwa die Ausgaben sein, die sie für die Ausstattung der Räumlichkeiten aufwenden müssen? Noch bevor die Steuerberatung für Ärzte beziehungsweise für Existenzgründer richtig beginnt, lohnt sich daher eine detaillierte Checkliste zur Praxisgründung. Auf diese Weise können dem Steuerberater wichtige Eckdaten und Kennzahlen übermittelt werden.

Wenn der Steuerberater die Arztpraxis ins Visier nimmt, dann ergeben sich hier erste Tipps, was man bei einem Praxiskauf oder einer Praxisgründung steuerlich absetzen kann. Denn im Rahmen einer Steuerberatung für Ärzte eignen sich sowohl die Räumlichkeiten selbst als auch die medizinisch-technischen Gerätschaften als Einrichtung. Daneben hilft der Steuerberater bei der Erstellung eines individuellen Konzepts, anhand dessen die Finanzierungshilfen in Form von Darlehen, Leasing-Kredit, Kontokorrent oder auch über öffentliche Fördermittel bestimmt werden.

Weshalb benötigt man beim Praxiskauf steuerrechtliche Hilfe?

Beim Praxiskauf dreht sich alles um materielle Güter und den immateriellen Praxiswert

Ist die Entscheidung gefallen, sich als Arzt niederzulassen, dann steht die Praxis selbst schnell im Mittelpunkt sämtlicher Unternehmungen. In diesem Punkt sind sich Nico und seine Mitstreiter allerdings noch nicht ganz schlüssig, ob sie eine Arztpraxis kaufen oder doch lieber eine Praxis neu gründen sollen. Die Frage „Was kostet eine Arztpraxis?“ dürfte die letztendlich richtige Wahl entscheidend beeinflussen. Steuerrechtliche Hilfe durch eine Steuerberatung für Ärzte kommt beim Kauf einer Arztpraxis daher selten ungelegen.

Denn der gezahlte Kaufpreis wirkt sich bereits als „Liquiditätsabfluss“ steuerrechtlich positiv aus. Das bedeutet, dass der Kauf der Arztpraxis als Geldmittelabfluss gilt, den der Arzt als Käufer steuerlich geltend machen kann. Um bei der Steuerberatung für Ärzte die Abschreibung exakt bemessen zu können, muss diesbezüglich zwischen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern unterschieden werden. Während man das Praxisinventar und die medizinischen Geräte zu den materiellen Gütern zählt, wird der immaterielle Praxiswert vornehmlich durch den bereits vorhandenen Patientenstamm bestimmt.

Steuerberatung für Ärzte: Was passiert steuerlich bei Praxisübernahme?

Bei einer Praxisübernahme hilft die Anfertigung einer Checkliste auch im Hinblick auf die Steuerberatung für Ärzte

Sollte sich Nico für eine Praxisgründung entscheiden, so müsste er für seine erworbenen oder angemieteten Praxisräume zudem Einrichtung und medizinische Gerätschaften neu erwerben. Im Falle einer Praxisübernahme käme zum materiellen Wert der Praxis der immaterielle Praxiswert hinzu. Darunter versteht man im Wesentlichen den vorhandenen Patientenstamm, also den sogenannten Goodwill. Bei der Praxisübernahme sind die Kosten demzufolge zu splitten.

Der Goodwill bedeutet dabei aus steuerrechtlicher Sicht die Chance, mit der übernommenen Praxis auch zukünftig Gewinne erzielen zu können. Dieser Wert steht mit den materiellen Wirtschaftsgütern auf einer Stufe und kann – nachdem dieser „aktiviert“ wurde – ebenfalls abgeschrieben werden. Um sämtliche, anfallenden Kosten besser überblicken zu können, ist auch bei der Praxisübernahme eine Checkliste Pflicht, die der Arzt gleich zu Beginn erstellen und projektbegleitend weiterführen sollte.  

Ärztliche Kooperationsformen: Wenn sich Ärzte zusammenschließen

Mediziner bilden ärztliche Kooperationsformen, um sich gegenseitig zu unterstützen

Was ärztliche Kooperationsformen anbelangt, haben Nico und seine Freunde im Grunde die Qual der Wahl. Nico favorisiert momentan die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), bei der der Arzt und die beteiligten Unternehmer gemeinschaftlich haften. Man spricht bei der BAG daher auch von einem gemeinschaftlichen Unternehmen. Eine Berufsausübungsgemeinschaft wird per Vertrag vereinbart beziehungsweise gegründet und zwar in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).  

Welche sonstigen ärztlichen Kooperationsformen kommen infrage? Da wären zum Beispiel die Laborgemeinschaft oder die Ärztliche Apparategemeinschaft zu nennen. Während die BAG, ehemals als Gemeinschaftspraxis bekannt, wirtschaftlich als Einheit betrachtet wird, ist die sogenannte Praxisgemeinschaft zwar ein Bündnis mehrerer Ärzte, bei der jedoch jeder beteiligte Arzt seine eigenen Leistungen wie in einer Einzelpraxis abrechnet.

Bei der BAG erfolgt die Gewinnbeteiligung etwa nach verschiedenen Schlüsseln. Im Falle der Praxisgemeinschaft nutzen die Ärzte die Vorteile der gemeinsamen Ressourcennutzung. Im Übrigen generieren die einzelnen Ärzte jedoch ihr eigenes Einkommen. Steuerlich gesehen, bringen ärztliche Kooperationsformen für den einzelnen Arzt den großen Vorteil mit sich, dass der Kostendruck gesenkt wird. Größere, teurere Anschaffungen können so auf mehrere Ärzte übertragen werden, was sich letztendlich auch steuerlich positiv auswirkt.

Inwieweit ist eine Berufsausübungsgemeinschaft für Ärzte steuerrechtlich vorteilhaft?

Die Berufsausübungsgemeinschaft für Ärzte gilt steuerlich als wirtschaftliche Einheit

Nico hat diese Kooperationsform nicht ohne Grund gewählt. Denn die Berufsausübungsgemeinschaft für Ärzte ist in vielerlei Hinsicht vorteilhaft – eben auch im Hinblick auf die Steuerberatung für Ärzte. Zum einen kann die Berufsausübungsgemeinschaft in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geführt werden, was sich für die einzelnen Gesellschafter recht problemlos gestaltet. Zudem ist die Berufsausübungsgemeinschaft steuerlich positiv zu bewerten, da sie als wirtschaftliche Einheit gilt und hinsichtlich der ärztlichen Abrechnungen auch von den Kassenärztlichen Vereinigungen als solche eingestuft wird.

Aus steuerrechtlicher Sicht ist bei der Berufsausübungsgemeinschaft Folgendes zu beachten:

  1. Bei der Steuerberatung für Ärzte wird die Berufsausübungsgemeinschaft als Mitunternehmerschaft eingeordnet. Sie ist selbst nicht einkommensteuerpflichtig.
  2. Jeder beteiligte Arzt muss allerdings seinen eigenen Gewinn der Einkommensteuer unterziehen.
  3. Eine Berufsausübungsgemeinschaft gilt umsatzsteuerrechtlich als „Unternehmer“ und ist demzufolge umsatzsteuerpflichtig.

Demzufolge stehen bei der Berufsausübungsgemeinschaft Ärzte meist auf der richtigen, sicheren Seite, da die Nachteile kaum ins Gewicht fallen.

Steuerberatung für Ärzte: Laborgemeinschaft – darum ist sie steuerrechtlich interessant

Eine Laborgemeinschaft kann sich im Rahmen der Steuerberartung für Ärzte als vorteilhaft erweisen

Bei einer Laborgemeinschaft werden für die verschiedenen Ärzte als Mitglieder zentral Laboruntersuchungen (zum Beispiel molekulargenetische Untersuchungen) erbracht. Laut der Definition für Laborgemeinschaft ist jeder einzelne Arzt Mitinhaber einer solchen Laborgemeinschaft. Steuerrechtlich gesehen hat die Laborgemeinschaft als Unterform der Praxisgemeinschaft den Vorteil, dass hinsichtlich der Steuerberatung für Ärzte arztbezogen abgerechnet werden kann. Dadurch, dass die Laborgemeinschaft die Abrechnung somit verursachungsgerecht gestaltet, können Abgaben für die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer vermieden werden.

Vorsicht ist allenfalls dann geboten, wenn die Laborgemeinschaft nicht wie sonst üblich kostendeckend, sondern mit Gewinnbeteiligungsabsicht arbeitet. In dem Fall wäre dann eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung für die Laborgemeinschaft vorzunehmen, da sie dann nicht mehr als reine Kosten- beziehungsweise Hilfsgemeinschaft gilt.

Wie ist die Apparategemeinschaft steuerlich zu bewerten?

Bei der Apparategemeinschaft fallen weder Umsatz- noch Gewerbesteuer an

Zum Schluss werfen wir noch einen Blick auf die Kooperationsform Apparategemeinschaft. Nach der Definition der Apparategemeinschaft nutzen Ärzte beziehungsweise Zahnärzte die zur Verfügung stehenden Geräte gemeinsam. Dies hat den Vorteil, dass die Apparategemeinschaft etwa nur ein Röntgengerät anschaffen muss, die Röntgenleistungen jedoch von jedem Arzt erbracht und auch abgerechnet werden dürfen. Bei der Apparategemeinschaft rechnen Ärzte auf ihren Namen ab und verteilen – vergleichbar mit der Laborgemeinschaft – die Kosten auf mehrere Personen.  

Ebenso wie die Laborgemeinschaft stellt auch die Apparategemeinschaft kein Gewerbebetrieb dar, da es bei dieser ärztlichen Kooperationsform lediglich um (zahn-)ärztliche Diagnostik geht. In der Folge verhält es sich daher so, dass bei einer Apparategemeinschaft die Ärzte im Rahmen der Steuerberatung für Ärzte weder Umsatzsteuer noch eine Gewerbesteuer zu zahlen haben.

Nico ist froh, dass er sich mit seinen Arztkollegen bei der Wahl der Berufsausübungsgemeinschaft als ärztliche Kooperationsform einig geworden ist. Andererseits muss er eingestehen, dass keiner der Ärzte ein Experte in Steuerangelegenheiten ist. Deswegen wollen sie gemeinsam nach einer seriösen und erfahrenen Steuerberatung für Ärzte Ausschau halten. Nämlich nach einem spezialisierten Steuerberater, der dem Arzt dabei hilft, Fehler zu vermeiden – und vielleicht ein wenig Geld einzusparen.

Sie möchten zum Thema „Steuerberatung für Ärzte“ beraten werden? Hier geht’s zum Steuerexperten für Ärzte.


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