Berufshaftpflicht für Ärzte

Berufshaftpflicht für Ärzte: Sarah ist eine junge Ärztin, die gerade bei Martina in die Praxis eingestiegen ist. Als Angestellte hat sie über ihre Arbeitgeberin automatisch eine Berufshaftpflicht für Ärzte. Das Schicksal eines Studienkollegen hat sie jetzt aufhorchen lassen. Deshalb hat sich Sarah mit der erfahrenen Martina zusammengesetzt, um Haftpflichtfragen zu klären. Martina rät Sarah zu einer privaten Haftpflichtversicherung.

Sarahs früherer Kommilitone Anton ist ebenfalls angestellter Arzt und hatte abends in einem Biergarten bei einem medizinischen Notfall Erste Hilfe geleistet. Jemand hatte einen schweren Herzinfarkt erlitten. Der hinzugerufene Notarzt hatte die Überlebenschancen des Patienten schon beim Abtransport im Krankenwagen als minimal eingeschätzt.

Zur Hilfeleistung war Anton verpflichtet, denn Arzt ist man nun mal nicht nur in Praxis oder Klinik, sondern 24 Stunden am Tag. Wäre er untätig geblieben, hätte Anton wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden können. Er hatte also nicht nur eine moralische, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung, dem in Not geratenen Menschen so gut wie möglich zu helfen.

Nach Feierabend greift jedoch die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers nicht mehr. Anton sieht sich nach dem Tod des Patienten nun mit Vorwürfen konfrontiert, die ihn in große finanzielle Bedrängnis bringen könnten. Zwar ist er sich keines Behandlungsfehlers bewusst, die Angehörigen des Patienten sind da aber ganz anderer Meinung.

Berufshaftpflicht für Ärzte: Wie sichern sich Mediziner richtig ab?

berufshaftpflicht-mediziner

Hätte Anton früh genug eine private Berufshaftpflicht für Ärzte inklusive Strafrechtsschutz abgeschlossen, müsste er sich jetzt keinerlei Sorgen machen. Denn diese Versicherung würde ihn sowohl bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche unterstützen als auch bei berechtigten Ansprüchen für ihn eintreten. Sogar die Kostenübernahme im Falle eines Gerichtsverfahrens wäre dadurch gewährleistet. Nachdem Martina ihr diese Fakten erläutert hat, beschließt Sarah, eine private Berufshaftpflicht für Ärzte abzuschließen und sich zeitnah mit einem spezialisierten Versicherungsberater zu treffen.

Sie möchten von vornherein schlauer sein als Anton und sich gleich rundum absichern? Dann informieren Sie sich eingehend und vereinbaren Sie anschließend einen kostenlosen Erstberatungstermin.

Ist Berufshaftpflicht für Ärzte immer Pflicht?

Berufshaftpflicht für Ärzte

Bevor Sarah den Termin mit ihrem Versicherungsberater wahrnimmt, informiert sie sich im Internet über ihre Rechten und Pflichten als Ärztin. Sie erfährt, dass eine Berufshaftpflicht für den Arzt zwar nicht gesetzlich verankert ist, die Deutsche Ärztekammer so eine Berufs-Haftpflichtversicherung für ihre Mitglieder aber zwingend vorschreibt. Und Sarah weiß natürlich, dass eine Mitgliedschaft in der jeweils zuständigen Landesärztekammer für alle Ärzte verpflichtend ist. Die Kammern haben als Körperschaften des öffentlichen Rechts die Aufgabe, die Berufs- und Weiterbildungsordnung für Ärzte zu regeln. In standesgerichtlichen Prozessen haben sie zudem das Recht, entsprechende Strafen zu verhängen.

Mediziner müssen von Gesetzes wegen keine Arzthaftpflichtversicherung vorweisen, um eine Berufserlaubnis zu erhalten. Allerdings hat Sarah in der Bundesärzteverordnung nachgelesen, dass einem Arzt wegen unzureichender Absicherung gegen Haftpflichtfälle die Approbation entzogen werden kann. Allein diese Tatsache ist für Sarah ein guter Grund, jetzt eine zusätzliche private Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Ihren Versicherungsberater wird Sarah außerdem auf den Strafrechtsschutz innerhalb der Berufshaftplicht-Versicherung ansprechen. Denn so etwas wie Anton soll ihr keinesfalls passieren. Und wenn sie schon mal einen Experten an der Hand hat, wird sie sich auch gleich erkundigen, welche weitere Ärzte-Versicherung sonst noch wichtig für sie sein könnte. Berufsunfähigkeit mag für den jungen Arzt noch kein großes Thema sein, Sarah fragt sich dennoch, wie ihre finanzielle Situation in so einem Fall aussehen würde. Darauf können ihr am besten spezialisierte Ärzteberater eine Antwort geben.

Berufshaftpflicht: Warum sollte auch der Psychotherapeut sie unbedingt haben?

Berufshaftpflicht: Psychotherapeut

Übrigens: Auf eine private Berufshaftplicht für Ärzte sollte auch ein Psychotherapeut keinesfalls verzichten.

Auch die Berufsausübung von Psychologen und Psychotherapeuten birgt empfindliche Haftungsrisiken, die mitunter hohe Kosten verursachen können. Die Fehldiagnose bei einem suizidgefährdeten Patienten kann beispielsweise eine Klage der Angehörigen auf Schadenersatz nach sich ziehen. Auch in diesem Fall hilft die Berufshaftpflicht für Ärzte unberechtigte Ansprüche abzuweisen oder sie trägt die Kosten für berechtigte Ansprüche. Die Aufwendungen für ein eventuelles Gerichtsverfahren werden ebenfalls übernommen.

Das Gesundheitsministerium hat diese Frage zur Berufshaftpflicht als Psychotherapeut am 20.07.2021 mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung eindeutig mit ‚Ja‘ beantwortet. Das neue Gesetz besagt, dass Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten sowie vertragsärztlich tätige Mediziner eine spezielle Berufshaftplicht für Ärzte brauchen. Eine Berufshaftpflichtversicherung für den Arzt ist obligatorisch für alle Tätigkeiten, die ein Arzt ausüben kann. Auf eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung darf also auch ein Psychotherapeut nicht verzichten. Die Berufshaftplicht für Ärzte ist auch beim Heilpraktiker, der in der Psychotherapie tätig ist, obligatorisch.

Welche Risiken deckt die Berufshaftpflicht für den Arzt ab?

Berufshaftpflicht: Hochseilakt Absicherung

Spezielle Berufshaftpflichtversicherungen decken gezielt die spezifischen Risiken der jeweiligen Berufsgruppe ab. Denn ein Arzt hat natürlich ganz andere Berufsrisiken zu tragen als beispielsweise ein Rechtsanwalt. Deshalb braucht er auch eine spezifische Berufshaftpflicht für Ärzte.

Sarah könnte es im Arzt-Beruf mit folgenden Problemen zu tun bekommen:

  • Die gesteigerten Ansprüche des modernen Patienten gehen mitunter über das Machbare hinaus und können zu rechtlichen Streitigkeiten führen.
  • Überhöhte Erwartungen, alle modernen Diagnosemöglichkeiten bis zur letzten Möglichkeit ausschöpfen zu können, lassen manche Patienten zu rechtlichen Mitteln greifen.
  • Die akribische Einhaltung von erweiterten Aufklärungspflichten, z. B. über zu erwartende Zuzahlungen > Bei Nichteinhaltung können hohe Schadenersatzforderungen drohen.
  • Die Rechtsprechung hat sich im Laufe der Zeit zugunsten des Patienten entwickelt, was für den Arzt größere Risiken bedeutet.
  • Auch die höhere Lebenserwartung der Patienten bringt für Ärzte immer wieder neue Herausforderungen mit sich.
  • Die Sozialversicherungsträger sind ständig dabei, Haftungsfälle zu eruieren und zu erforschen. Darauf muss eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte ihrerseits mit entsprechendem Know-how reagieren.

Warum müssen sich angestellte Ärzte um ihre Berufs-Haftpflichtversicherung kümmern?

Je mehr Informationen Sarah zum Thema sammelt, desto klarer wird ihr, wie kompliziert das Thema Haftpflichtversicherung für den Arzt eigentlich ist. Sie versteht auch immer besser, warum die Ärztekammer in Deutschland diese Versicherung für alle Ärzte voraussetzt. Ein niedergelassener Mediziner sieht sich mit den gleichen Berufsrisiken konfrontiert wie ein angestellter Arzt. Die Berufshaftpflicht für Ärzte sollte also in der Psychotherapie genauso obligatorisch sein wie in der Chirurgie oder in der Hausarztpraxis.

Sarah kommt im Laufe ihrer Recherchen zu der Einsicht, dass sich jeder Berufsanfänger unmittelbar zu Beginn seiner Karriere mit dem Thema Berufshaftpflicht für Ärzte beschäftigen sollte. Sonst könnte es ihm so ergehen wie Anton. Bisher hatte Sarah angenommen, dass sie als angestellte Ärztin automatisch über die Berufshaftpflichtversicherung ihres Arbeitgebers abgesichert ist. Sie hat sich nicht darum gekümmert, ob und warum diese Versicherung für Ärzte eine verbindliche Pflicht ist.

Allmählich versteht Sarah aber immer besser, warum sie sich auch als Angestellte mit der Berufshaftplicht für Ärzte beschäftigen muss. Der Beruf Arzt war für sie schon früh gesetzt; die damit verbundenen Risiken werden ihr erst jetzt nach und nach vor Augen geführt. Vor allem durch das, was ihrem Freund Anton passiert ist.

Berufshaftpflicht: Welche Rolle spielt die Deutsche Ärztekammer?

Berufshaftpflicht: Ärztekammer

Die Deutsche Ärztekammer verlangt von allen Mitgliedern den Abschluss einer Berufshaftpflicht für Ärzte. Die Länderkammern haben häufig Rahmenvereinbarungen abgeschlossen, die den Mitgliedern dabei Leistungsvorteile verschaffen. Wichtig ist vor allem die risikogerechte Absicherung, denn ein Anästhesie-Arzt, der als Freiberufler tätig ist, hat andere individuelle Berufsrisiken als ein niedergelassener Arzt, der eine Radiologie-Praxis betreibt. Ein angestellter Arzt sollte sich wiederum über die Haftpflicht des Arbeitgebers hinaus absichern.

Die Deutsche Ärztekammer regelt über das Heilberufekammergesetz unter anderem die Berufsgerichtsbarkeit von ärztlichen und verwandten Tätigkeiten. Jeder Arzt ist zur Mitgliedschaft in seiner zuständigen Länderkammer verpflichtet.

Wie und wo schließe ich eine Arzthaftpflichtversicherung ab?

Die richtige Ärztehaftpflichtversicherung abschließen

Bei der Berufshaftpflicht für Ärzte ist Expertenberatung gefragt. Sarah hat bei ihrer Recherche schnell begriffen, dass ein angestellter Facharzt in einer Praxis ganz andere Ansprüche an eine Berufshaftpflicht für Ärzte hat als beispielsweise ein niedergelassener Zahnarzt. Vor dem Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung einen Vergleich im Internet vorzunehmen, findet Sarah keine schlechte Idee. Da kann sie sich einen ersten Überblick darüber verschaffen, was bei einer Arzthaftpflichtversicherung an Kosten auf sie zukommen könnte. Für den Abschluss einer bestimmten Berufshaftplicht reicht so ein Vergleich Sarahs Ansicht nach aber bei weitem nicht aus. Sie hat viele Detailfragen zu den verschiedenen Tarifen der Berufshaftpflicht für Ärzte, die sie einem versierten Experten stellen möchte, der auf Ärzteversicherungen spezialisiert ist.

Berufshaftpflicht: Welche Ärzte-Versicherung ist unverzichtbar?

Berufshaftpflicht: Ärzte brauchen Versicherungen

Sarah hat verstanden, dass die Haftpflichtversicherung für Ärzte die wichtigste Absicherung für sie ist. Neben der Arzthaftpflicht gibt es aber noch so viele andere Versicherungen für Ärzte. Sarah fragt sich, welche davon noch unverzichtbar für sie sind. Sicher ist sie sich, dass sie eine spezielle private Berufshaftpflichtversicherung für den Arzt abschließen wird. Aber wie ist ein Arzt bei Berufsunfähigkeit abgesichert?

Sarah fragt sich, wie bei einer Berufsunfähigkeit die Ärzteversorgung im Allgemeinen organisiert ist. Sie hat gelesen, dass die Versorgungswerke erst bei einer hundertprozentigen Berufsunfähigkeit eintreten. Deshalb möchte sie sich über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung informieren.

Diese Versicherung zahlt schon ab einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit von 50 Prozent. Dann könnte Sarah im Falle einer nur teilweisen Einschränkung ihre Approbation behalten und weiterhin als Ärztin beschäftigt sein, etwa im Rahmen einer Gutachtertätigkeit. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist also nach der Berufshaftpflicht für Ärzte die zweitwichtigste Absicherung.

Unverzichtbar sind für jeden Arzt mindestens zwei Versicherungen:

  • Berufshaftpflicht für Ärzte
  • Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

Ist nur die Berufshaftpflicht-Versicherung vorgeschrieben?

Sind Beruftshaftpflicht- Versicherungen vorgeschrieben?

Auch wenn Sarah die Berufsunfähigkeitsversicherung für unverzichtbar hält, müsste sie diese nicht zwingend abschließen. Allein die Haftpflichtversicherung ist für Ärzte Pflicht. Welche Versicherung für Ärzte sonst noch sinnvoll ist, muss mit einem versierten Berater im Einzelfall geklärt werden. Denn jeder Arzt hat an eine Haftpflichtversicherung individuelle Ansprüche, Art und Umfang der Ärztehaftpflichtversicherung hängen immer von den persönlichen und beruflichen Gegebenheiten des einzelnen Arztes ab. Wenn es um die Ärzteversicherung geht, muss die Haftpflicht aber auf jeden Fall immer erste Priorität haben. Ohne Berufshaftpflicht-Versicherung können Ärzte ihre Tätigkeit nicht ausüben.

Welche weiteren Versicherungen ein Arzt abschließen sollte, weiß der spezialisierte Berater.

Welche Deckungssumme für die private Berufshaftpflichtversicherung?

Deckungssumme private Berufshaftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung für den Arzt deckt

  • Personenschäden,
  • Sachschäden und
  • Vermögensschäden

ab. Im Falle eines Behandlungsfehlers können schnell Schäden in Millionenhöhe entstehen, deshalb darf die Deckungssumme der Privathaftpflicht keinesfalls zu niedrig sein. Experten empfehlen für die private Berufshaftpflichtversicherung mindestens 5 Millionen Euro anzusetzen. Mit einer sogenannten Dreifachmaximierung steht dem Versicherungsnehmer innerhalb eines Jahres sogar maximal die dreifache Leistung zur Verfügung. So deckt die Haftpflichtversicherung für Ärzte Schäden von bis zu 15 Millionen Euro ab. Es ist wichtig, die Deckungssumme regelmäßig anzupassen, wenn sich die beruflichen Gegebenheiten ändern.

Was ist Strafrechtschutz?

Berufshaftpflicht: Strafrechtschutz

Sarahs ehemaligem Kommilitonen Anton fehlte eine private Berufshaftpflicht für Ärzte mit Zusatzleistung erweiterter Strafrechtsschutz. Nur damit sind Mediziner auch in privaten Haftungsfällen und im Rahmen eines Strafverfahrens abgesichert. Ist ein Behandlungsfehler durch den Arzt gemäß Strafrecht relevant und es kommt zu einem Prozess, muss der Angeklagte die Kosten selbst tragen, wenn er keine private Berufshaftpflicht für Ärzte mit Strafrechtsschutz hat.

In Deutschland gilt für alle eine rechtliche Verpflichtung, Menschen in Not zu helfen. Manchen Berufsgruppen kommt dabei eine darüberhinausgehende Garantenstellung zu. Durch diese Garantenstellung ist der Arzt gemäß Strafrecht dazu verpflichtet, Hilfe ‚nach besten Kräften‘ zu leisten. An die Hilfeleistungen eines Arztes werden im medizinischen Notfall höhere Anforderungen gestellt als an nicht ausgebildete Ersthelfer. Daher drohen im Streitfall auch empfindlichere Strafen.

Haben auch Sie noch Fragen zu speziellen Versicherungen für Ärzte? Dann machen Sie doch gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus. Darin klären wir Ihre spezifischen Anforderungen an eine berufliche Absicherung.

Berufshaftpflicht und Berufsunfähigkeit: Sollte der Arzt beides abschließen?

Berufshaftpflicht und Berufsunfähigkeit – beides nötig

Oberste Priorität hat die Berufshaftpflicht für Ärzte. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte ist im Vergleich zwar weniger wichtig, weil sie nicht verpflichtend ist, dennoch ist auch diese Absicherung auf jeden Fall zu empfehlen. Denn das Versorgungswerk für Ärzte sichert Berufsunfähigkeit nur bei hundertprozentiger Einschränkung ab. Ergibt die Berufsunfähigkeit beim Arzt nur eine fünfzigprozentige Feststellung, leistet allein die private Zusatzversicherung.

Sarah nutzt für die Berufshaftpflichtversicherung einen Online-Rechner und schaut sich bei dieser Gelegenheit auch gleich die Tarife der Berufsunfähigkeit für den Arzt an. Denn sie hat nach Antons Erlebnis beschlossen, sich rundum beruflich abzusichern.

Bei ihren Recherchen fallen Sarah zwei Dinge auf, die sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf jeden Fall beachten will:

  1. Abstrakte Verweisung > Im Vertrag sollte der Verzicht auf abstrakte Verweisung enthalten sein. Das bedeutet, der Arzt darf bei Berufsunfähigkeit nicht für berufsfremde Tätigkeiten eingesetzt werden, die seiner Expertise nicht entsprechen. Kann er den Arztberuf nicht mehr ausüben, gilt er als berufsunfähig und erhält entsprechende Leistungen.
  2. Infektionsklausel > Im Medizinertarif einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte unbedingt eine Infektionsklausel enthalten sein. Wird einem Arzt aufgrund einer Infektion Berufsverbot auferlegt, erhält er von der Versicherung die volle Berufsunfähigkeitsrente.

Auch wenn Sarah sich vorab sehr akribisch informiert hat, will sie keinesfalls auf eine persönliche Beratung durch einen spezialisierten Experten verzichten. Denn sie hat erfahren, wie kompliziert die Absicherung der ärztlichen Berufsrisiken sein kann. Nur ein Versicherungsberater, der sich auf Ärzteversicherungen spezialisiert hat, kann alle ihre Fragen zufriedenstellend beantworten.


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